Eine Investition in Immobilien in Thailand bietet für viele türkische Bürger eine attraktive Gelegenheit. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte für Anleger, die darüber nachdenken, die erworbene Eigentumswohnung nach einiger Zeit weiterzuverkaufen. In diesem Artikel untersuchen wir die Regeln, Wartezeiten und Steuerfragen für ausländische und inländische Käufer beim Verkauf von Eigentumswohnungen in Thailand.
Türkische Staatsbürger, die in Thailand eine Eigentumswohnung kaufen, können diese Immobilie jederzeit an einen anderen Ausländer verkaufen. Nach thailändischem Recht darf der Gesamtbesitz von Ausländern in einem Eigentumswohnungsprojekt 49 % nicht überschreiten. Wenn die erworbene Eigentumswohnung unter diesen Satz fällt, ist es daher möglich, die Immobilie an einen anderen Ausländer zu verkaufen. Allerdings muss der neue Käufer auf die 49 %-Quote des Projekts achten.
Ein türkischer Staatsbürger kann die von ihm erworbene Eigentumswohnung auch an thailändische Staatsbürger verkaufen. Während das thailändische Recht bestimmte Beschränkungen für den Immobilienerwerb durch Ausländer vorsieht, gibt es für einheimische Staatsbürger keine derartigen Beschränkungen. Daher können türkische Investoren ihre Eigentumswohnungen jederzeit an thailändische Staatsbürger verkaufen.
Nach dem Kauf einer Eigentumswohnung in Thailand können Anleger diese Immobilie jederzeit verkaufen. Es gibt also keine bestimmte Wartezeit. Vor dem Verkauf der Immobilie sind jedoch einige Punkte zu beachten:
Marktbedingungen: Der Verkauf der Immobilie kann je nach Marktbedingungen variieren. Anleger müssen die Marktbedingungen bewerten, um den besten Preis zu erzielen.
Immobilienwert: Der Wert der Immobilie bestimmt maßgeblich die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis. Anleger sollten ihre potenziellen Erträge berechnen, indem sie den Preis vergleichen, zu dem sie die Immobilie gekauft haben.
Beim Verkauf von Eigentumswohnungen in Thailand fallen einige Steuern an. Diese Steuern wirken sich auf die rechtlichen und finanziellen Aspekte des Verkaufsprozesses aus:
Einkommensteuer: Auf die Einnahmen aus Verkäufen wird eine Steuer von 15 % erhoben. Diese Steuer wird auf der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Kaufpreis der Immobilie berechnet. Hat die Immobilie in der Zeit nach dem Kauf an Wert gewonnen, hat dies Auswirkungen auf die Steuerschuld.
Übertragungssteuer: Bei der Übertragung einer Immobilie fällt eine Übertragungsgebühr an, die vom Käufer und Verkäufer gezahlt werden muss. Normalerweise beträgt diese Gebühr 2 % des Immobilienwertes.
1-Prozent-Steuer (Stempelsteuer): Diese Steuer wird nur in bestimmten Fällen erhoben und beträgt 0,5 % des Wertes der Immobilie. Wenn zum Zeitpunkt des Verkaufs eine andere Steuer anfällt, kann diese Steuer befreit sein.
Für türkische Staatsbürger, die in Thailand eine Eigentumswohnung kaufen und später verkaufen möchten, gibt es viele Möglichkeiten und Optionen. Die Möglichkeit, an Ausländer und Einheimische zu verkaufen, erhöht die Flexibilität der Anleger, während der Wegfall einer bestimmten Wartezeit den Anlegern Freiheiten verschafft.