Immobilienkauf in Thailand: Villa-Kaufverfahren für türkische Investoren

Immobilienkauf in Thailand: Villa-Kaufverfahren für türkische Investoren

Thailand hatte in den letzten Jahren einen attraktiven Immobilienmarkt für türkische Investoren. Insbesondere der sich entwickelnde Tourismussektor ermöglicht es dem Land, sich zu einer der beliebtesten Urlaubs- und Investitionsregionen Südostasiens zu entwickeln.

Es gibt jedoch bestimmte Verfahren, die ausländische Investoren beim Kauf von Immobilien in Thailand befolgen müssen. In diesem Artikel gehen wir Schritt für Schritt auf die Vorgehensweise beim Kauf einer Villa in Thailand ein.

Vorgehensweise beim Kauf einer Villa in Thailand

1. Beschränkungen beim Grundstückskauf

Es ist Ausländern verboten, Land direkt in Thailand zu erwerben. Diese Situation stellt ein erhebliches Hindernis beim Kauf einer Villa dar. Allerdings können ausländische Investoren beim Kauf einer Villa in Thailand auf folgende Alternativen zurückgreifen:

Kauf einer Villa über einen thailändischen Partner: Ein ausländischer Investor kann eine Immobilie kaufen, indem er eine Partnerschaft mit einem thailändischen Staatsbürger eingeht. Der Gesellschaftsvertrag muss korrekt abgefasst sein und der Grundstückseigentümer muss über ein 51-prozentiges Ortsgesellschaftsrecht am Grundstück verfügen.

Unternehmensgründung: Ausländische Investoren können in Thailand ein Unternehmen gründen und im Namen des Unternehmens Villen erwerben. In diesem Fall muss das Unternehmen jedoch tätig sein und die örtlichen Gesetze einhalten.

2. Zahlungsmodalitäten

Ausländische Investoren können beim Kauf einer Villa Zahlungen per Fremdwährungsüberweisung leisten. Überweisungen aus der Türkei an eine Bank in Thailand müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Währungstransferdokument: Zahlungen an eine Bank in Thailand müssen mit dem „Foreign Exchange Transaction Form“ (FET) dokumentiert werden. Dieses Dokument beweist, dass das Geld legal nach Thailand gelangt ist.

Verfahren zur Eigentumsurkunde: Während des Kaufs der Villa werden Verfahren zur Registrierung der Eigentumsurkunde durchgeführt und der Eigentümer der Immobilie wird offiziell registriert.

3. Steuern und Abgaben

Beim Kauf einer Villa in Thailand müssen Sie einige Steuern und Gebühren zahlen:

Eigentumsurkundegebühr (Übertragungsgebühr): Diese Gebühr beträgt 2 % des Verkaufspreises und wird vom Käufer bezahlt.

Umsatzsteuer: Wenn der Verkäufer die Immobilie innerhalb von 5 Jahren verkauft, fällt diese Steuer an und wird in der Regel vom Verkäufer bezahlt.

Jährliche Steuern: Immobilieneigentümer sind zur Zahlung der jährlichen Kommunalsteuer und Grundsteuer verpflichtet.

4. Rechtsberatung und -verfahren

Ausländische Investoren sollten beim Kauf einer Villa nicht vergessen, sich rechtlich beraten zu lassen. Immobilienmakler und Anwälte in Thailand helfen bei der Umsetzung der richtigen Verfahren während des Immobilienkaufprozesses.

Thailand bietet einen attraktiven Immobilienmarkt für türkische Investoren. Kontaktieren Sie uns für detaillierte Informationen.

Autor/in
Şeyda Şen
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