Immobilienkauf in Thailand: Kaufverfahren für Eigentumswohnungen für türkische Investoren

Immobilienkauf in Thailand: Kaufverfahren für Eigentumswohnungen für türkische Investoren

Thailand hatte in den letzten Jahren einen attraktiven Immobilienmarkt für türkische Investoren. Insbesondere der sich entwickelnde Tourismussektor ermöglicht es dem Land, sich zu einer der beliebtesten Urlaubs- und Investitionsregionen Südostasiens zu entwickeln.

Es gibt jedoch bestimmte Verfahren, die ausländische Investoren beim Kauf von Immobilien in Thailand befolgen müssen. In diesem Artikel gehen wir Schritt für Schritt durch die Vorgehensweise beim Kauf einer Eigentumswohnung in Thailand.

Vorgehensweise beim Kauf einer Eigentumswohnung in Thailand

1. Ausländische Eigentumsquote bei Eigentumswohnungen

In Thailand können Ausländer Immobilien im Eigentumswohnungsstil (Eigentumswohnung) erwerben, die ausländische Eigentumsquote an diesen Immobilien darf jedoch eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. In Thailand dürfen nicht mehr als 49 % der gesamten unabhängigen Bereiche eines Gebäudes an Ausländer verkauft werden.

Anteil ausländischer Eigentümer: Eine Eigentumswohnung darf insgesamt nicht mehr als 49 % ausländisches Eigentum haben. Daher ist es wichtig, vor allem in beliebten Gegenden auf diese Grenze zu achten.

2. Für den Kauf einer Eigentumswohnung erforderliche Verfahren

Beim Kauf einer Eigentumswohnung erfolgt die Bezahlung in der Regel per Fremdwährungsüberweisung. Die Bank in Thailand überprüft diese Überweisungen, um sicherzustellen, dass der Kauf rechtmäßig erfolgt ist.

Währungstransferdokument: Die Zahlung erfolgt über eine Bank in Thailand und es werden Fremdwährungstransferdokumente bereitgestellt. Diese Dokumente stellen sicher, dass Ausländer beim Kauf von Immobilien in Thailand konform sind.

Urkundenregistrierung: Nach Abschluss des Urkundenregistrierungsprozesses wird der Eigentümer der Eigentumswohnung offiziell eingetragen.

3. Steuern und Gebühren auf Eigentumswohnungen

Beim Kauf einer Eigentumswohnung fallen folgende Steuern und Gebühren an:

Gebühr für die Eigentumsurkunde: Bei der Registrierung der Eigentumsurkunde wird eine Gebühr für die Eigentumsurkunde in Höhe von 2 % des Verkaufspreises gezahlt.

Jährliche Nutzungssteuer: Eigentümer von Eigentumswohnungen sind zur Zahlung einer jährlichen Kommunalsteuer verpflichtet.

4. Rechtsberatung und Kaufvertrag

Beim Kauf einer Eigentumswohnung ist es wichtig, sich rechtlich beraten zu lassen. Ein Immobilienmakler oder Anwalt erstellt einen Kaufvertrag, der den örtlichen Gesetzen entspricht. Darüber hinaus sind in den Verträgen zwischen Käufer und Verkäufer einige Punkte zu beachten:

Zahlungsplan: Der Zahlungsplan sollte zwischen Verkäufer und Käufer geklärt werden.

Registrierung und Übertragung der Eigentumsurkunde: Während des Kaufvorgangs ist es notwendig, die Registrierung der Eigentumsurkunde korrekt abzuschließen und die Eigentumsübertragung abzuschließen.

Dinge, auf die Ausländer beim Immobilienkauf in Thailand achten sollten

Ausländische Eigentumsquote und Landgesetze: Ausländern ist der Erwerb von Land in Thailand verboten. Für den Kauf einer Villa kann es erforderlich sein, eine lokale Partnerschaft zu gründen.

Währungsüberweisung: Zahlungen müssen über eine Bank in Thailand erfolgen und ein Nachweis der Währungsüberweisung muss vorgelegt werden.

Steuern und Gebühren: Beim Immobilienerwerb müssen Kosten wie Eigentumsurkundengebühren, Umsatzsteuer und Jahressteuer bezahlt werden.

Rechtliche Unterstützung: Um die richtigen Verfahren einzuhalten, ist es wichtig, rechtliche Unterstützung von Immobilienbüros oder Anwälten in Thailand zu erhalten.

Thailand bietet einen attraktiven Immobilienmarkt für türkische Investoren. Kontaktieren Sie uns für detaillierte Informationen.

Autor/in
Şeyda Şen
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